Microlearning zur Schnittstelle Eingliederung und Art. 74 IVG
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Private Behindertenorganisationen nach Art. 74 IVG
Finden Sie Organisationen, die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen mit Beratung, Begleitung und weiteren Angeboten unterstützen. Nutzen Sie deren Potenzial gezielt in der beruflichen Eingliederung. Die interaktive Karte zeigt die privaten Behindertenorganisationen nach Art. 74 IVG.
Organisationen finden
Nutzen Sie die Karte, um private Behindertenorganisationen nach Ort, Region oder Angebot zu finden.
So funktioniert die Karte
- Zoomen Sie in die gewünschte Region.
- Klicken Sie auf einen gewünschten Marker oder eine Zahl, um weitere Details anzuzeigen.
- Nutzen Sie die Filter, um passende Angebote zu finden.
Nutzung auf kleinen Bildschirmen
Die Karte funktioniert auch auf Tablets und Smartphones. Für eine komfortable Suche mit mehreren Filtern empfiehlt sich ein grösserer Bildschirm.
Art. 74 IVG verstehen
Sehen Sie sich die Beispielsituation an und erfahren Sie, wie private Behindertenorganisationen unterstützen und wie Sie die interaktive Karte als Hilfsmittel in der Beratung einsetzen können.
Das erfahren Sie im Video
- Was Art. 74 IVG beinhaltet
- Welche Rolle private Behindertenorganisationen übernehmen
- Wie die Karte in der Beratung eingesetzt werden kann
- Wie Versicherte passende Unterstützungsangebote rasch finden
Häufige Fragen
Was ist Art. 74 IVG?
Art. 74 IVG bildet die Grundlage für Finanzhilfen an private Behindertenorganisationen. Diese Organisationen erbringen Angebote, die Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen unterstützen.
Wer kann die Angebote nutzen?
Die Angebote richten sich an Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Fachpersonen und weitere interessierte Personen. Die konkrete Zuständigkeit und das Angebot können je nach Organisation unterschiedlich sein.
Wozu dient die Karte?
Die Karte hilft dabei, private Behindertenorganisationen nach Region und Angebot zu finden. Sie kann auch in der Beratung verwendet werden, um gemeinsam mit einer versicherten Person passende Anlaufstellen zu suchen.
Sind die Angebote von einer IV-Verfügung abhängig?
Nein. Die Angebote der privaten Behindertenorganisationen nach Art. 74 IVG sind unabhängig von einer Verfügung der IV-Stelle zugänglich.
Rechtliche Grundlagen
Weitere Informationen zu Finanzhilfen an Organisationen der privaten Behindertenhilfe finden Sie auf der BSV-Webseite.
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Für diesen Kurs gibt es keine Veranstaltungen